
Kosten & Zuschussmöglichkeiten.
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RÜCKERSTATTUNG
€33,70 - 46,60
Seit 1.1.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Aufgrund dessen, kann ein Teil der Kosten für jede Einheit im Nachhinein von Ihrem Versicherungsträger rückerstattet werden.
Rückerstattung.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10 bzw. ICD-11) ist ein Kostenzuschuss pro Einheit über die Krankenkasse möglich. Der aktuelle Kostenzuschuss variiert je nach Kasse und beträgt:
ÖGK € 33,70,- (60 Min)
SVS € 45,– (ab 50 Min)
BVAEB € 46,60,- (ab 50 Min)
Voraussetzung dafür ist, dass Sie vor der zweiten Einheit eine ärztliche Bestätigung einholen (keine Überweisung), welche die klinisch-psychologische Behandlung indiziert. Diese kann von einem Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden.
Sollten Sie eine Privatzahlung wünschen, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich. In diesem Fall müssen Sie keine Daten an Ihren Versicherungsträger weitergeben.
Gerne können wir im Erstgespräch den genauen Ablauf zur Kostenrückerstattung noch einmal besprechen.
Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung der Einheiten erfolgt über Honorarnoten. Diese können Sie entweder vor Ort in bar oder per Überweisung bezahlen. Eine Zahlung vor Ort mit Bankomatkarte ist leider nicht möglich.